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   BVerwG, 15.06.1967 - III CB 91.65   

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BVerwG, 15.06.1967 - III CB 91.65 (https://dejure.org/1967,2064)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1967 - III CB 91.65 (https://dejure.org/1967,2064)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1967 - III CB 91.65 (https://dejure.org/1967,2064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 10.66
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III CB 91.65
    Bei der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht hiernach zu verfahren und die Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 10.66 - (ZLA 1967, 165) zu beachten haben.
  • BGH, 28.10.1966 - IV ZR 143/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III CB 91.65
    Das Gericht hätte daher, bevor es von einer Beweisaufnahme absah, den Prozeßbevollmächtigten des Klägers darauf hinweisen müssen, daß der bisherige Beweisantritt nicht ausreichend sei und ihm aufgeben müssen, seine Angaben auf einzelne tatsächliche Vorgänge zu beziehen (vgl. hierzu Urteil des BGH vom 28. Oktober 1966 - IV ZR 143/65 - [MDR 1967, 204]).
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht infolge der unterbliebenen, aber beantragten Vernehmung eines Zeugen dann verneint werden, wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel aus besonderen Gründen nicht erfolgreich sein kann, d.h. untauglich ist (Urteile vom 15. Juni 1967 - BVerwG III CB 91.65 - [ZLA 1967, 2977; vom 25. April 1968 - BVerwG III C 174.67 - [NJW 1968, 1441]; vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - [VerwRspr. Bd. 14 S. 1022]).
  • BVerwG, 25.04.1968 - III C 174.67

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen - Relevanz der Zahl der bereits vernommenen

    Nach dem Urteil vom 15. Juni 1967 - BVerwG III CB 91.65 - (ZLA 1967, 297) ist die Zahl der bereits vernommenen Zeugen unerheblich, sofern mit ihnen die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung einer weiteren Zeugin begründet wird.
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   BVerwG, 26.06.1967 - III CB 91.65   

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BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1967 - III CB 91.65 (https://dejure.org/1967,7012)
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